CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)
EU-Richtlinie 2022/2464, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung großer Unternehmen verpflichtend und prüfungspflichtig macht. Berichterstattung erfolgt über die ESRS (European Sustainability Reporting Standards). Erste Anwendung für Geschäftsjahre ab 2024. Die Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470, in Kraft seit 18.03.2026, begrenzt den Kreis für Geschäftsjahre ab 2027 auf Unternehmen und Gruppen mit mehr als 450 Mio. Euro Umsatz und mehr als 1.000 Beschäftigten.
Die CSRD ersetzt die NFRD (Non-Financial Reporting Directive). Sie hatte den Kreis berichtspflichtiger Unternehmen zunächst stark erweitert, die Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470 hat ihn für Geschäftsjahre ab 2027 wieder deutlich verengt. Berichterstattet wird nach den ESRS, zwölf Standards (2 querschnittlich, 5 zu Environment, 4 zu Social, 1 zu Governance). Kernkonzept: doppelte Wesentlichkeit (Impact + Financial Materiality).
Anwendungsbereich nach dem EU-Omnibus
Geschäftsjahre 2024 bis 2026: nur die erste Welle. Erfasst sind erstens große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Beschäftigten und zweitens Unternehmen von öffentlichem Interesse, die Mutterunternehmen einer großen Gruppe sind und bei denen die Gruppe auf konsolidierter Basis im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Beschäftigte hat; im zweiten Fall kommt es auf die Größe und die Beschäftigtenzahl des Mutterunternehmens selbst nicht an. Unternehmen von öffentlichem Interesse sind börsennotierte Unternehmen, Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und von Mitgliedstaaten bestimmte Unternehmen. Für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 können Mitgliedstaaten Unternehmen unter der neuen Schwelle befreien. Ab Geschäftsjahr 2027: nur Unternehmen mit mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz UND durchschnittlich mehr als 1.000 Beschäftigten, beide Schwellen zusammen und auch konsolidiert für Gruppen. Kapitalmarktorientierte KMU sind aus dem Anwendungsbereich gestrichen. Ab Geschäftsjahr 2028: Drittlandsunternehmen mit mehr als 450 Mio. Euro EU-Umsatz in den beiden letzten aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren, über eine EU-Tochter mit mehr als 200 Mio. Euro Umsatz; fehlt eine solche Tochter, greift die Regel für eine Zweigniederlassung dieser Größe. Die Richtlinie (EU) 2026/470 ist seit 18.03.2026 in Kraft, muss aber national umgesetzt werden. In Deutschland fehlt das Umsetzungsgesetz, Frist ist der 19.03.2027.
Verhältnis zu Scope 3 und Lieferkette
ESRS E1 (Klimawandel) verlangt Angaben zu Scope 1, Scope 2 und den signifikanten Scope-3-Kategorien, soweit Klima als wesentlich eingestuft ist. ESRS S2 (Arbeitende in der Wertschöpfungskette) verzahnt sich inhaltlich mit LkSG und CSDDD, begründet aber selbst keine Sorgfaltspflicht. Lieferantendaten bleiben damit Teil der Berichterstattung. Für Geschäftsjahre ab 2027 zieht die EU dabei eine Grenze: Erhebt das berichtspflichtige Unternehmen Informationen für seine CSRD-Berichterstattung, darf es von Unternehmen in der Wertschöpfungskette mit nicht mehr als 1.000 Beschäftigten nur die Datenpunkte aus Anhang II der Del. VO (EU) 2026/1560 verlangen. Informationsersuchen aus anderen Rechtsvorschriften bleiben davon unberührt.
Beispiele aus der Praxis
Beispiel Konsumgüter-Konzern: Berichtet erstmals für 2024: Scope-1-2-3-Bilanz, Wassernutzung pro Werk, ESRS-S2-Sorgfaltsanalyse für 1.200 Lieferanten in Hochrisikoregionen, Klimaplan mit 1,5-Grad-Pfad. Externe Prüfung mit limited assurance; ein Wechsel auf reasonable assurance ist nicht mehr vorgesehen.
Beispiel KMU als Zulieferer: Nicht CSRD-pflichtig. Als geschütztes Unternehmen in der Wertschöpfungskette darf es Angaben ablehnen, die der Kunde für seine CSRD-Berichterstattung erhebt und die über Anhang II der Del. VO (EU) 2026/1560 hinausgehen. Das gilt für Geschäftsjahre ab 2027 und setzt voraus, dass Deutschland die Richtlinie umgesetzt hat. Bei Anfragen aus anderen Rechtsvorschriften hilft die Obergrenze nicht. Richtet den Kunden-Fragebogen deshalb an dieser Liste aus, zum Beispiel Energieverbrauch, Treibhausgasemissionen und Beschäftigtenzahlen. Baut dazu ein schlankes ESG-Datenmodell auf.
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