CSDDD – Corporate Sustainability Due Diligence Directive

EU-Richtlinie zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (verabschiedet 2024). Geht über das deutsche LkSG hinaus: EU-weit, gesamte Wertschöpfungskette (nicht nur Tier-1), zivilrechtliche Haftung. Gilt ab 1.000 Mitarbeitenden plus 450 Mio. Euro Umsatz.

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Die CSDDD wurde nach langem politischen Tauziehen im April 2024 vom EU-Parlament verabschiedet, im Mai 2024 vom Rat angenommen. Sie verpflichtet Unternehmen, Menschenrechts- und Umwelt-Sorgfaltspflichten in ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu erfüllen, vor- und nachgelagert.

Hauptunterschiede zum deutschen LkSG: räumlich EU-weit (nicht nur Deutschland), tiefer in der Lieferkette (gesamte Wertschöpfungskette statt nur Tier-1), zivilrechtliche Haftung (Geschädigte können vor EU-Gerichten klagen, nicht nur behördliche Bußgelder). Diese Erweiterungen machen CSDDD deutlich schärfer als LkSG.

Umsetzung in nationales Recht muss innerhalb von 2 Jahren erfolgen. In Deutschland wird die CSDDD vermutlich das LkSG ablösen oder erweitern. Unternehmen sollten sich jetzt vorbereiten: Lieferketten-Transparenz schaffen, Risikoanalysen aufbauen, Beschwerdemechanismen etablieren.

KI-Begriff erklärt · CSDDD – Corporate Sustainability Due Diligence Directive

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