Supply Chain & Logistik

LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)

Deutsches Gesetz (in Kraft seit 1.1.2023), das Unternehmen mit Sitz in Deutschland verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihrer Lieferkette einzuhalten. Schwellenwert: 3.000 Beschäftigte (2023), 1.000 ab 2024. Aufsicht: BAFA.

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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen, Risiken für 11 menschenrechtliche und 3 umweltbezogene Schutzgüter (§ 2 LkSG) entlang ihrer Lieferkette zu identifizieren, zu vermeiden und zu mindern. Die Sorgfalt erstreckt sich auf den eigenen Geschäftsbereich, direkte Zulieferer und, bei substantiierter Kenntnis, auch auf mittelbare Zulieferer.

Die 9 Sorgfaltspflichten

Risikomanagement, interne Zuständigkeit, regelmäßige Risikoanalyse, Grundsatzerklärung, Präventionsmaßnahmen im eigenen Bereich, Präventionsmaßnahmen bei direkten Zulieferern, Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren, Dokumentation und Berichterstattung an das BAFA.

Sanktionen

Bis zu 800.000 € Bußgeld pro Verstoß, bei Konzernen ab 400 Mio. € Jahresumsatz bis zu 2% des weltweiten Jahresumsatzes. Zusätzlich: Ausschluss von öffentlichen Aufträgen bis zu drei Jahre. Keine zivilrechtliche Haftung, diese kommt mit der EU-CSDDD.

Beispiele aus der Praxis

Beispiel Industrieunternehmen: Maschinenbau-Konzern mit 4.500 MA hat Risikoanalyse für 320 direkte Zulieferer in 28 Ländern aufgesetzt, eine Menschenrechtsbeauftragte benannt und ein anonymes Beschwerdeportal (Speakup) eingeführt. BAFA-Bericht 2024 dokumentiert 4 erkannte Risiken bei Tier-1 (Arbeitszeit-Verstöße in Südostasien) und Abhilfemaßnahmen.

Beispiel Mittelständler unter Schwellenwert: Zulieferer mit 250 MA ist nicht direkt LkSG-pflichtig, erhält aber von Großkunden Code-of-Conduct-Verpflichtungen und SAQ-Fragebögen (Self-Assessment Questionnaire). Aufbau eines schlanken Compliance-Setups an amfori BSCI angedockt.

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