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CSRD

Wie baue ich meinen ersten CSRD-Bericht praktisch auf?

Zuletzt aktualisiert:

Acht Schritte

  1. Betroffenheit prüfen (Kriterien + Zeitplan).

  2. Team + Projekt aufsetzen (Steering + Owner + Workstreams).

  3. Wesentlichkeits-Analyse (mit Stakeholder-Konsultation).

  4. Daten-Erhebung (Inventar pro wesentlichem Thema).

  5. Bericht-Struktur nach ESRS-Standards.

  6. Wirtschaftsprüfer einbinden (früh).

  7. Lagebericht-Integration.

  8. Veröffentlichung + Folge-Schritte.

Schritt 1: Betroffenheit

  • Zwei Schwellen zusammen prüfen: mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz und durchschnittlich mehr als 1.000 Beschäftigte. Bilanzsumme und Kapitalmarktorientierung zählen nicht mehr. Prüfe beide Ebenen, Einzelunternehmen und Gruppe.

  • Erstanwendung für neu hinzukommende Unternehmen: Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen.

  • Erste Welle: berichtet bereits für die Geschäftsjahre 2024 bis 2026.

  • Tochtergesellschaften berücksichtigen.

Schritt 2: Team + Projekt

  • Steering Committee mit Vorstand-Mitglied.

  • Project-Lead (oft CSO oder Finance-Lead).

  • Workstreams: Klima (E1), Soziales (S1), Governance (G1), spezifische andere.

  • Externe Beratung in Erst-Bericht oft hilfreich.

  • Schulungs-Programm.

Schritt 3: Wesentlichkeits-Analyse

  1. Stakeholder-Konsultation.

  2. Themen-Long-List basierend auf ESRS.

  3. Doppelte Wesentlichkeit (Impact + Financial).

  4. Schwellenwerte definieren.

  5. Wesentliche Themen ableiten.

  6. Methodik dokumentieren.

Schritt 4: Daten-Erhebung

  • Pro wesentlichem Thema Datenpunkte aus ESRS.

  • Quellen: ERP, HR, Energie, Mobility, Lieferanten.

  • Methodik-Doku.

  • Daten-Qualität sichern.

  • Backups + Audit-Trail.

Schritt 5: Bericht-Struktur

  • Allgemein (ESRS 1+2).

  • Themen-spezifische Standards (E1-E5, S1-S4, G1).

  • Pro Standard: Strategie, Auswirkungen, Massnahmen, Metrics + Ziele.

  • Querschnitts-Verweise.

  • Lagebericht im XHTML-Format. Für die Nachhaltigkeitsangaben greift die Auszeichnungspflicht erst, wenn die EU die Regeln dafür erlassen hat.

Schritt 6: Prüfer

  1. Früh einbinden (vor Datenerhebung).

  2. Methodik mit Prüfer abstimmen.

  3. Begrenzte Prüfungssicherheit (limited assurance) ist Pflicht.

  4. Der geplante Wechsel auf hinreichende Prüfungssicherheit ist gestrichen.

  5. Audit-Trail bei jedem Schritt.

Schritt 7: Lagebericht-Integration

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht (kein Stand-Alone).

  • Prüfer prüfr beides gemeinsam.

  • Verbindung mit Finanz-Daten.

  • Konsistenz wichtig.

Schritt 8: Veröffentlichung

  • Lagebericht im Bundesanzeiger.

  • XHTML-Format Pflicht. Auszeichnungen werden mit Inline XBRL eingebettet.

  • Webseite-Veröffentlichung.

  • Investoren-Kommunikation.

  • Stakeholder informiert.

Realistische Timeline

  1. M1-3: Setup + Wesentlichkeit.

  2. M3-6: Datenerhebung + Methodik.

  3. M6-9: Bericht-Erstellung + Prüfung.

  4. M9-12: Veröffentlichung + Follow-Up.

  5. Jährlich wiederholen mit Verbesserungen.

Werkzeuge

  • CSRD-Software (PlanA, Sweep, Position Green).

  • Excel als Backup.

  • Daten-Plattform für Integration.

  • Stakeholder-Tools.

  • Dokumenten-Management.

Anti-Patterns

  • 6 Monate vor Berichts-Pflicht beginnen - zu spät.

  • Prüfer spät involviert - Audit-Problem.

  • Wesentlichkeit oberflächlich.

  • Daten-Qualität ignoriert.

  • Bericht als reine Pflicht-Erfüllung statt Steuerung.

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