Supply Chain Management

Was regelt das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG)?

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Wer ist betroffen

Direkt: Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland und mindestens 1.000 Mitarbeitenden (Stand 2024, vorher 3.000). Indirekt: alle Zulieferer dieser Unternehmen, weil Pflichten vertraglich weitergegeben werden. KMUs spüren das LkSG über Audit-Anforderungen ihrer Großkunden, auch ohne selbst direkt betroffen zu sein.

Die fünf Kernpflichten

1) Grundsatzerklärung der Geschäftsleitung. 2) Risikoanalyse (jährlich + anlassbezogen). 3) Präventionsmaßnahmen (z.B. Lieferanten-Schulungen, Vertragsklauseln). 4) Abhilfemaßnahmen bei festgestellten Verstößen. 5) Beschwerdeverfahren (interner + externer Kanal). Plus jährliche Berichterstattung an das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).

Was geprüft wird

Menschenrechtliche Risiken: Kinderarbeit, Zwangsarbeit, faire Löhne, Arbeitssicherheit, Vereinigungsfreiheit. Umweltbezogene Risiken: Quecksilber-Konvention, POPs-Konvention, Basler Übereinkommen. Liste ist nicht abschließend, im Zweifel mehr erfassen als weniger.

Was bei Verstoß droht

Bußgelder bis 8 Millionen Euro oder 2 Prozent des Jahresumsatzes (bei Konzernen). Ausschluss von öffentlicher Vergabe bis zu 3 Jahre. Reputationsschäden durch Berichtspflicht. Geschäftsführungs-Haftung bei groben Sorgfaltspflichtverletzungen. Wer LkSG ernst nimmt, schützt sich vor diesen Konsequenzen und gewinnt zusätzlich Vertrauen bei Kunden.

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