BGM

Was fördern Krankenkassen in der Primärprävention nach § 20 SGB V?

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Rechtlicher Rahmen

§ 20 SGB V verpflichtet Krankenkassen zur Prävention. Die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert Anbieter + Kurse. Nur zertifizierte Massnahmen sind Kassen-förderfähig + steuerfrei nach § 3 Nr. 34 EStG (bis 600 EUR pro Mitarbeitender p.a.).

Vier Handlungsfelder (Individual-Ansatz)

  • Bewegungsförderung: Rueckenkurse, Sport-Kurse, Walking, Yoga.

  • Ernährung: Gewichts-Management, ausgewogene Ernährung, ernährungs-medizinische Kurse.

  • Stressmanagement: Achtsamkeits-Training, Entspannungsverfahren (PMR, Autogenes Training, MBSR).

  • Suchtmittel: Nikotin- + Alkohol-Reduktion, Prävention.

Setting Arbeit (zusätzliche Massnahmen)

  • Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz (Resilienz, Achtsamkeit, Konflikt-Kompetenz).

  • Gesundheitsgerechte Führung (Trainings für Führungskräfte).

  • Bewegung im Arbeitsalltag (Ergonomie, Pausen-Gestaltung).

  • Suchtmittel-Prävention im Betrieb.

  • BGM-Strukturen aufbauen (Lenkungskreis, Analyse, Massnahmen-Mix).

Höhe der Förderung

  1. Pro Mitarbeitender bis 600 EUR p.a. steuerfrei (§ 3 Nr. 34 EStG).

  2. Im individuellen Bereich: anteilige Erstattung der Kurs-Kosten durch Kasse direkt an Versicherte (meist 80-100 %).

  3. Im Setting Arbeit: Kostenübernahme durch Kasse pro Maßnahme verhandelt.

  4. Voraussetzung: Anbieter + Kurs sind zertifiziert (ZPP-Datenbank).

Wie umsetzen

  1. Bedarfs-Analyse: was brauchen die Mitarbeitenden tatsächlich?

  2. Anbieter mit ZPP-Zertifikat auswählen.

  3. Kooperation mit 1-2 Krankenkassen aufbauen (oft größte Kassen).

  4. Massnahmen-Plan mit Kasse abstimmen + fördern lassen.

  5. Wirksamkeit messen: Teilnahme, Zufriedenheit, mittelfristige Outcomes.

Anti-Patterns

  • Maßnahme ohne ZPP-Zertifikat - keine Kassen-Förderung, kein Steuer-Vorteil.

  • Massnahmen ohne Bedarfsanalyse - Fehl-Investition.

  • Einmalig statt langfristig - keine nachhaltige Wirkung.

  • Top-Down ohne Mitarbeiter-Beteiligung - Annahmequote unter 20 %.

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