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BGM

Was fördern Krankenkassen in der Primärprävention nach § 20 SGB V?

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Rechtlicher Rahmen

§ 20 SGB V verpflichtet die Krankenkassen zur Prävention. Präventionskurse zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention, die eine Kasse bezuschusst, müssen von der Kasse oder einer beauftragten Stelle zertifiziert sein (§ 20 Abs. 5 Satz 1 SGB V); die meisten Kassen nutzen dafür die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP). Für Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V ist eine Zertifizierung grundsätzlich nicht vorgesehen. Steuerfrei nach § 3 Nr. 34 EStG sind bis zu 600 EUR pro Beschäftigten und Jahr, wenn die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn kommt und den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genügt. Für nicht zertifizierte Präventionskurse gibt es dabei einen engen Ausnahmeweg (BMF-Schreiben vom 20.04.2021, Rn. 3, 4 und 15 bis 18).

Vier Handlungsfelder (Individual-Ansatz)

  • Bewegungsförderung: Rueckenkurse, Sport-Kurse, Walking, Yoga.

  • Ernährung: Gewichts-Management, ausgewogene Ernährung, ernährungs-medizinische Kurse.

  • Stressmanagement: Achtsamkeits-Training, Entspannungsverfahren (PMR, Autogenes Training, MBSR).

  • Suchtmittel: Nikotin- + Alkohol-Reduktion, Prävention.

Setting Arbeit (zusätzliche Massnahmen)

  • Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz (Resilienz, Achtsamkeit, Konflikt-Kompetenz).

  • Gesundheitsgerechte Führung (Trainings für Führungskräfte).

  • Bewegung im Arbeitsalltag (Ergonomie, Pausen-Gestaltung).

  • Suchtmittel-Prävention im Betrieb.

  • BGM-Strukturen aufbauen (Lenkungskreis, Analyse, Massnahmen-Mix).

Höhe der Förderung

  1. Steuerlich: bis 600 EUR pro Beschäftigten und Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 34 EStG). Das ist eine Steuerbefreiung für Arbeitgeberleistungen, keine Förderung der Krankenkasse.

  2. Im individuellen Bereich: Die Kasse bezuschusst zertifizierte Präventionskurse ihrer Versicherten. Höhe und Anzahl je Jahr legt die jeweilige Kasse fest. Frag dort nach, bevor du planst.

  3. Im Setting Arbeit: Kostenübernahme durch Kasse pro Maßnahme verhandelt.

  4. Voraussetzung für den Kassenzuschuss zu Präventionskursen: Kurs und Kursleitung sind zertifiziert. Für Leistungen nach § 20b SGB V gilt das nicht.

Wie umsetzen

  1. Bedarfs-Analyse: was brauchen die Mitarbeitenden tatsächlich?

  2. Für Präventionskurse einen Anbieter mit Zertifikat wählen. Für Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V ist eine Zertifizierung grundsätzlich nicht vorgesehen; dort zählt der strukturierte innerbetriebliche Prozess mit Bedarfsanalyse.

  3. Kooperation mit 1-2 Krankenkassen aufbauen (oft größte Kassen).

  4. Massnahmen-Plan mit Kasse abstimmen + fördern lassen.

  5. Wirksamkeit messen: Teilnahme, Zufriedenheit, mittelfristige Outcomes.

Anti-Patterns

  • Präventionskurs ohne Zertifikat und ohne die Nachweise aus dem BMF-Schreiben: dann kann der Steuervorteil entfallen. Für betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V braucht es dagegen grundsätzlich kein Zertifikat.

  • Massnahmen ohne Bedarfsanalyse - Fehl-Investition.

  • Einmalig statt langfristig - keine nachhaltige Wirkung.

  • Top-Down ohne Mitarbeiter-Beteiligung - Annahmequote unter 20 %.

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