Wann tritt der EU AI Act in Kraft?
Die wichtigsten Stichtage
Der EU AI Act trat am 1.8.2024 in Kraft. Anwendung erfolgt aber stufenweise, damit Unternehmen Zeit zur Anpassung haben.
2.2.2025: Verbotene KI-Praktiken (Art. 5) gelten – Social Scoring, Manipulation, biometrische Echtzeit-Identifikation im öffentlichen Raum.
2.8.2025: Pflichten für General-Purpose-AI-Modelle (GPAI) wie GPT-4, Gemini, Claude.
2.8.2026: Die Verordnung gilt in weiten Teilen. Die nationale Aufsicht nimmt die Arbeit auf, in Deutschland die Bundesnetzagentur.
2.12.2027: Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III – Personalwesen, Kreditscoring, Bildung, Strafverfolgung. Ursprünglich war das der 2.8.2026.
2.8.2028: Pflichten für Hochrisiko-Komponenten in regulierten Produkten (Anhang I). Ursprünglich war das der 2.8.2027.
Die beiden Hochrisiko-Termine haben sich verschoben: Die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit dem 27.7.2026, hat sie nach hinten gelegt. Verbote, GPAI-Pflichten und die Transparenzpflichten nach Art. 50 blieben unverändert.
Was bedeutet das für dich
Die Reihenfolge ist taktisch: Erst die offensichtlich gefährlichen Praktiken stoppen, dann die Foundation-Models regulieren (von denen alle anderen abhängen), dann die konkreten Hochrisiko-Anwendungen, zuletzt alle regulierten Produkte.
Wenn du heute KI in Personalauswahl oder Bonitätsprüfung einsetzt, hast du bis Dezember 2027 Zeit, die Konformitätsbewertung vorzubereiten. Das klingt viel, ist es aber nicht – Risk-Management-Prozesse aufzubauen dauert oft 6–12 Monate.
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