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Compliance

Muss ich nach Artikel 4 EU AI Act KI-Kompetenz nachweisen?

Zuletzt aktualisiert:

Artikel 4 der KI-Verordnung, oft EU AI Act genannt, regelt die KI-Kompetenz. Verpflichtet sind Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, nicht einzelne Beschäftigte. Was das für dich bedeutet, hängt davon ab, wie dein Arbeitgeber die Pflicht umsetzt. Diese Einordnung ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung; sie gibt den Stand vom 3. Oktober 2026 wieder.

Wen Artikel 4 verpflichtet

Die Verordnung (EU) 2024/1689 nennt Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Betreiber ist nach Artikel 3 Nummer 4, wer ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet; ausgenommen ist die Nutzung im Rahmen einer persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit. Setzt dein Unternehmen KI-Werkzeuge im Arbeitsalltag ein, ist es damit typischerweise Betreiber. Die Pflicht bezieht sich auf das Personal und auf weitere Personen, die im Auftrag des Unternehmens mit den Systemen arbeiten. Als Beispiele nennt die EU-Kommission Auftragnehmer, Dienstleister oder Kunden.

Für dich als angestellte Person heißt das: Nach dem Wortlaut verpflichtet Artikel 4 das Unternehmen und nicht dich. Eine persönliche Nachweispflicht lässt sich daraus nicht ohne Weiteres ableiten. Welche Maßnahmen dein Arbeitgeber wählt und was er dabei von dir erwartet, erfährst du über eure internen Regeln oder die zuständige Stelle im Unternehmen. Arbeitest du selbstständig und setzt KI beruflich ein, kannst du selbst als Betreiber gelten; wie weit die Pflicht dann reicht, ist eine Frage des Einzelfalls.

Was sich im Juli 2026 geändert hat

In der ursprünglichen Fassung verlangte Artikel 4 Maßnahmen, um „nach besten Kräften sicherzustellen“, dass das Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Anwendbar ist Artikel 4 nach Artikel 113 seit dem 2. Februar 2025. Mit der Digital-Omnibus-Verordnung zur KI, Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026, wurde der Artikel neu gefasst. Sie wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und trat am dritten Tag danach in Kraft, also am 27. Juli 2026.

Seitdem ergreifen Anbieter und Betreiber nach Artikel 4 Absatz 1 „Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen“, die in ihrem Auftrag mit den Systemen befasst sind. Der neue Wortlaut stellt klar, dass dies sie nicht verpflichtet, „für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren“. Abgeschafft ist die Pflicht damit nicht. Nach dem Vorschlag der EU-Kommission vom November 2025 hätte Artikel 4 die Unternehmen nicht mehr selbst verpflichtet; Kommission und Mitgliedstaaten sollten Anbieter und Betreiber stattdessen dazu ermutigen, Maßnahmen zu ergreifen. Durchgesetzt hat sich das nicht: Die Pflicht liegt weiter bei Anbietern und Betreibern, Kommission und Mitgliedstaaten sollen sie dabei unterstützen.

Beaufsichtigt wird Artikel 4 nach Angaben der EU-Kommission von nationalen Marktüberwachungsbehörden, die seit August 2026 tätig werden können. Mögliche Sanktionen richten sich nach nationalem Recht; die Kommission betont dabei einen verhältnismäßigen Ansatz, der den Einzelfall berücksichtigt.

Brauchst du ein Zertifikat?

Nach Auskunft der EU-Kommission ist kein Zertifikat nötig. In ihren Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz schreibt sie, Organisationen könnten Schulungen und andere Maßnahmen intern dokumentieren. Ein bestimmtes Format, eine Mindestdauer oder einen festen Lehrplan nennt Artikel 4 nicht. Zu berücksichtigen sind laut Wortlaut unter anderem Kenntnisse, Erfahrung, Aus- und Fortbildung sowie der Kontext, in dem die Systeme eingesetzt werden. Unterschiedlich tiefe Angebote für verschiedene Rollen können deshalb sinnvoll sein.

Reicht ein Lehrgang dafür?

Ein Lehrgang kann ein Baustein der Maßnahmen deines Arbeitgebers sein. Ob er im konkreten Fall genügt, ist eine Bewertung, die vom Unternehmen, den eingesetzten Systemen und deiner Rolle abhängt. Weil Artikel 4 den Einsatzkontext einbezieht, deckt ein allgemeiner Kurs die Einweisung in eure konkreten Werkzeuge und Regeln in der Regel nicht vollständig ab.

Für den Lehrgang Manager für KI-Kompetenzen (IHK) heißt das: Er behandelt in Modul 9 unter anderem den rechtlichen Rahmen aus DSGVO, AI Act und Kompetenzpflicht und kann so Teil eines solchen Maßnahmenpakets sein. Ein gesetzlich vorgesehener Nachweis ist er nicht, und die Bewertung im eigenen Unternehmen ersetzt er nicht. Der Lehrgang weist selbst darauf hin, dass interne Richtlinien deines Unternehmens seinen allgemeinen Empfehlungen vorgehen.

Was du jetzt tun kannst

  • Frag nach, welche Maßnahmen zur KI-Kompetenz dein Unternehmen vorsieht und wo sie dokumentiert werden.

  • Kläre, welche KI-Werkzeuge du nutzen darfst und welche Daten hineindürfen. Orientierung gibt der Beitrag Was darf ich in einen KI-Prompt eingeben?

  • Bleib bei den freigegebenen Werkzeugen. Warum privat genutzte KI-Tools im Job zum Problem werden können, erklärt der Eintrag Schatten-KI.

  • Bei Rechtsfragen im Einzelfall helfen Rechtsabteilung, Datenschutzbeauftragte oder fachkundige Beratung.

Die Perspektive der Unternehmen beschreibt der Beitrag KI-Schulungspflicht nach dem EU AI Act: Was für Unternehmen gilt.

Quellen: Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) vom 13. Juni 2024, Art. 3 Nr. 4, Art. 4 und Art. 113, ABl. L vom 12.7.2024; Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI) vom 8. Juli 2026, Art. 1 Nr. 5 und Art. 4, ABl. L vom 24.7.2026; Vorschlag der EU-Kommission COM(2025) 836 vom 19.11.2025; EU-Kommission, „AI Literacy - Questions & Answers“, abgerufen im Oktober 2026.

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