Was ist die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)?
Wer berichtspflichtig wird
Stufenweise Einführung: Ab Geschäftsjahr 2024 große kapitalmarktorientierte Unternehmen (vorher NFRD-pflichtig). Ab 2025 alle großen Unternehmen über 2 von 3 Kriterien (250 Mitarbeitende, 50 Mio. Euro Umsatz, 25 Mio. Euro Bilanzsumme). Ab 2026 börsennotierte KMU. Insgesamt etwa 50.000 EU-Unternehmen statt vorher 11.700.
Was berichtet werden muss
Doppelte Wesentlichkeit: Berichtet wird über Themen, die für das Unternehmen finanziell wesentlich sind (Outside-in) UND über Themen, in denen das Unternehmen wesentliche Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft hat (Inside-out). Standardisierte Themen nach ESRS (European Sustainability Reporting Standards): Klima, Wasser, Biodiversität, Mitarbeitende, Geschäftspraxis.
Prüfung und Sanktionen
Externe Prüfung pflichtig (zunächst Limited Assurance, später Reasonable Assurance). Bei Nicht-Erfüllung: Bußgelder nach nationalen Umsetzungsgesetzen, Reputationsschäden, möglicher Ausschluss von Investoren. Berichte werden im einheitlichen elektronischen Format (XBRL) veröffentlicht und sind öffentlich einsehbar.
Vorbereitung beginnt jetzt
Auch wer 2024 noch nicht berichtspflichtig ist, sollte sich vorbereiten. Datenbasis aufbauen, Lieferanten-Daten einsammeln, ESG-Verantwortliche benennen, IT-Systeme erweitern. Wer ein Jahr vorher startet, kommt entspannt durch. Wer den ersten Bericht in 3 Monaten zusammenwürfeln will, scheitert oft.
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