Wer zahlt BGM? §3 Nr. 34 EStG (600€ Steuer-Freibetrag) erklärt
Was steht in §3 Nr. 34 EStG?
Steuerfrei sind „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genügen, soweit sie 600 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen“. Drei Bedingungen also: zusätzlich zum Lohn (keine Gehaltsumwandlung), zweckgebunden für Gesundheit, zertifiziert nach SGB V.
Was ist zertifiziert nach §20 SGB V?
Der GKV-Spitzenverband veröffentlicht den „Leitfaden Prävention“ mit anerkannten Handlungsfeldern: Bewegung (Rückentraining, Ausdauer), Ernährung (Vermeidung von Mangel- oder Fehlernährung), Stressmanagement (Resilienz, Entspannung), Suchtprävention. Konkrete Kurse werden über die ZPP (Zentrale Prüfstelle Prävention) zertifiziert. Ohne ZPP-Siegel ist die Steuerfreiheit gefährdet, auch wenn die Maßnahme inhaltlich passt.
Freibetrag, nicht Freigrenze · der wichtige Unterschied
Bis 2019 waren 500€ als Freigrenze definiert, bei 501€ war der gesamte Betrag steuerpflichtig. Seit dem Bürokratieentlastungsgesetz III gilt 600€ als Freibetrag: nur der Betrag oberhalb wird besteuert. Beispiel: 800€ Aufwand → 600€ steuerfrei, 200€ steuer- und sozialabgabenpflichtig. Das vereinfacht die Praxis erheblich.
Was zählt NICHT?
Pauschale Mitgliedsbeiträge in Fitnessstudios fallen NICHT unter §3 Nr. 34, weil keine zertifizierte Maßnahme. Auch reine Massagen, „Wellness“ ohne Präventionsbezug, Obstkörbe oder Wasserspender sind keine §-3-Nr.-34-Leistungen, sondern andere lohnsteuerliche Kategorien (z. B. 50€-Sachbezugsfreigrenze §8 Abs. 2 EStG). Eine BGM-Software ist kein §-3-Nr.-34-Aufwand für den Mitarbeitenden, sondern reguläre Betriebsausgabe.
Krankenkassen-Zuschuss zusätzlich nutzen
Nach §20b SGB V müssen gesetzliche Krankenkassen jährlich rund 3,30€ pro Versicherten in BGF investieren (Wert 2024, jährlich angepasst). In der Praxis bedeutet das: Arbeitgeber kontaktieren die Krankenkasse(n) ihrer Belegschaft, eine Bedarfsanalyse wird gefördert, einzelne Maßnahmen mit 50–100% der Kosten bezuschusst, oft inklusive Trainer-Vermittlung. Kombination mit §3 Nr. 34: möglich und sinnvoll.
Praxis-Tipp: Dokumentation für Lohnsteuerprüfung
Für jede §-3-Nr.-34-Maßnahme aufbewahren: ZPP-Zertifikat des Kurses, Teilnahmenachweis pro Person, Rechnung, betriebliche Zweckbindung. Bei Lohnsteuer-Außenprüfungen prüfen Finanzämter genau diese Kette. Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Einzelfall mit Steuerberater oder Krankenkasse klären.
thekey.academy ist eine deutsche Online-Lernplattform für IHK-zertifizierte berufliche Weiterbildung — 25 Lehrgänge zu KI, Führung, Resilienz, Marketing und HR. 100 % online, self-paced, mit IHK-Zertifikat.
:quality(85))