BEM

Wie unterstütze ich Rückkehr nach Langzeit-Erkrankung?

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Rechtliche Grundlage

§ 167 Abs. 2 SGB IX seit 2004: Arbeitgeber müssen BEM anbieten, wenn Beschäftigte mehr als 6 Wochen krank waren (innerhalb 12 Monaten). Wirkt sich auf Kündigungs-Schutz aus. Ohne BEM-Angebot ist Kündigung wegen Krankheit oft unwirksam (BAG-Rechtsprechung).

Wer ist beteiligt

  • Mitarbeitender (zentraler Person).

  • Arbeitgeber (HR, Führungskraft).

  • Betriebsrat oder Personalrat (wenn vorhanden).

  • Schwerbehinderten-Vertretung (bei Schwerbehinderten).

  • Betriebsarzt (optional).

  • Rehabilitations-Träger (auf Wunsch).

Vier BEM-Phasen

  1. Einladung: schriftlich, mit Erklärung des BEM-Ziels + Freiwilligkeit.

  2. Erstgespräch: Klärung der Situation + Wünsche.

  3. Massnahmen-Vereinbarung: schriftlich, konkret.

  4. Umsetzung + Begleitung: regelmäßige Reviews.

Phase 1: Einladung

  • Schriftlich + persönlich.

  • BEM-Ziel: Wiedereingliederung, Prävention erneuter Krankheit.

  • Freiwilligkeit ausdrücklich.

  • Datenschutz-Information.

  • Termin-Vorschlag.

  • Person darf Begleitperson mitbringen.

Phase 2: Erstgespräch

  1. Vertrauliches Setting (kein Grossraum).

  2. Person erzählt, was hilfreich wäre.

  3. Keine medizinischen Details - Arbeitgeber nicht zuständig.

  4. Fokus auf Arbeit + Anpassungs-Optionen.

  5. Ergebnisoffen - vielleicht keine Änderung nötig.

Phase 3: Massnahmen-Vereinbarung

  • Schrittweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell).

  • Anpassung Arbeitszeit (Teilzeit, Schicht-Wechsel).

  • Ergonomische Anpassung.

  • Aufgaben-Anpassung (temporär oder dauerhaft).

  • Versetzung (mit Einverständnis).

  • Schulung / Umschulung.

  • Coaching / EAP.

  • Externe Unterstützung (Integrationsamt, Reha).

Hamburger Modell

  1. Schrittweise Wiedereingliederung mit reduzierter Stunden-Zahl.

  2. Beginn z. B. 2 h, dann 4, dann 6, dann voll.

  3. Dauer: 2 Wochen bis 6 Monate.

  4. Krankengeld der Krankenkasse fortlaufend.

  5. Arbeitnehmer + Arzt stimmen Stufenplan ab.

  6. Arbeitgeber muss zustimmen.

Phase 4: Umsetzung + Begleitung

  • Wochen-Check-Ins erste 4 Wochen.

  • Monatlich danach.

  • Anpassung der Massnahmen bei Bedarf.

  • Abschluss-Gespräch nach 6 Monaten.

  • Dokumentation aller Schritte.

Datenschutz

  • Gesundheitsdaten DSGVO Art. 9 - besonders schutzwürdig.

  • Daten nur für BEM-Zweck.

  • Aufbewahrung max so lange wie nötig.

  • Mitarbeitende können jederzeit aussteigen.

  • Schweigepflicht aller Beteiligten.

Kündigungs-Schutz-Bezug

  • Ohne BEM-Angebot ist Kündigung wegen Krankheit oft unwirksam.

  • BEM unterbricht Sperr-Frist nicht.

  • BEM ist Pflicht-Angebot, nicht Pflicht-Teilnahme.

  • Ablehnung durch MA hat keine arbeits-rechtliche Konsequenz.

Anti-Patterns

  • BEM-Angebot nicht gemacht - Kündigungs-Risiko.

  • BEM-Erstgespräch zur Kündigung umfunktioniert.

  • Medizinische Details abgefragt - DSGVO-Verstoss.

  • Massnahmen ohne Mitarbeitenden-Mitwirkung.

  • Keine Begleitung nach Massnahmen-Start.

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