Vereinbarkeit & Familie

BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz)

Bundesgesetz, das den Anspruch auf Elterngeld (staatliche Lohnersatzleistung nach der Geburt) und Elternzeit (Auszeit-Anspruch beim Arbeitgeber bis zum 3. Geburtstag, übertragbar bis zum 8. Geburtstag) regelt. In Kraft seit 2007, mehrfach reformiert.

Zuletzt aktualisiert:

Das BEEG ist die zentrale gesetzliche Grundlage für junge Eltern in Deutschland. Es bündelt zwei zentrale Ansprüche: Elterngeld als finanzielle Leistung des Staates und Elternzeit als Anspruch auf unbezahlte Freistellung gegenüber dem Arbeitgeber.

Elterngeld (BEEG §§ 1-14)

Drei Varianten: Basiselterngeld (max. 14 Monate aufgeteilt, 65-67 % vom Netto, max. 1.800 €/Monat), ElterngeldPlus (doppelte Laufzeit bei halbiertem Betrag, ideal mit Teilzeit), Partnerschaftsbonus (4 zusätzliche Plus-Monate je Elternteil bei parallel 24-32 h/Woche). Beantragung über die Elterngeldstelle.

Elternzeit (BEEG §§ 15-16)

Anspruch auf unbezahlte Auszeit bis zum 3. Geburtstag des Kindes – 24 Monate davon können auf den Zeitraum bis zum 8. Geburtstag übertragen werden. Anmeldung 7 Wochen vor Beginn schriftlich. Kündigungsschutz vom Antrag bis Ende. § 15 Abs. 5-7: Anspruch auf Teilzeit (15-32 h/Woche) während der Elternzeit unter bestimmten Voraussetzungen.

Hinweis

Keine Rechtsberatung. Bei konkreten Anträgen Elterngeldstelle oder Fachanwalt einbeziehen.

Beispiele aus der Praxis

Beispiel klassisch: Mutter nimmt 12 Monate Elternzeit + Basiselterngeld, Vater 2 Partnermonate. Gesamt 14 Monate Bezug, beide schrittweise zurück in Vollzeit.

Beispiel Partnerschaftsbonus: Beide Eltern arbeiten 4 Monate parallel 28 h/Woche → 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate pro Elternteil. Care gerecht aufgeteilt, finanzieller Bonus mehrere Tausend Euro.

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