Gesundheitsmanagement

Was ist die GBU Psyche und wer braucht sie?

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Gesetzliche Grundlage

§ 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet seit der Erweiterung 2013 alle Arbeitgeber - egal welcher Größe - psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu beurteilen. Anders als die klassische Gefährdungsbeurteilung physischer Risiken wurde sie lange ignoriert. Seit 2018 prüft die Bundesarbeitsagentur aktiver.

Die fünf Belastungsfelder

  • Arbeitsinhalt: Komplexität, Verantwortung, Vollständigkeit der Aufgaben.

  • Arbeitsorganisation: Arbeitszeit, Pausen, Unterbrechungen, Termindruck.

  • Soziale Beziehungen: Führung, Kollegen, Konflikte, soziale Unterstützung.

  • Arbeitsumgebung: Lärm, Klima, ergonomische Belastung.

  • Neue Arbeitsformen: Mobile Arbeit, Erreichbarkeit, ständige Verfügbarkeit.

Der GBU-Prozess in 7 Schritten

  • Tätigkeiten und Beschäftigtengruppen festlegen.

  • Psychische Belastung ermitteln (Mitarbeiterbefragung, Beobachtung, Workshops).

  • Belastung beurteilen (was ist tragbar, was ist gefährlich?).

  • Maßnahmen entwickeln und priorisieren.

  • Maßnahmen umsetzen.

  • Wirksamkeit überprüfen.

  • Dokumentation und Fortschreibung (typisch alle 2-3 Jahre).

Konsequenzen bei Versäumnis

Bußgelder bis 25.000 € (§ 25 ArbSchG). Bei Burnout-Schaden eines Mitarbeitenden: persönliche Haftung der Führungskraft, wenn keine GBU vorlag. In Konzernen häufiger Streitpunkt mit Versicherungen bei Berufskrankheits-Anerkennung.

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