Wann solltest du keine KI einsetzen?
Gesetzlich verbotene Anwendungen
Der EU AI Act verbietet bestimmte Anwendungen explizit. Biometrische Massen-Überwachung im öffentlichen Raum, Social Scoring durch Behörden, manipulative Verhaltens-Beeinflussung sind Beispiele. Diese sind nicht nur ethisch fragwürdig, sondern juristisch verboten. Wer hier mitmacht, riskiert hohe Bußgelder.
Mitarbeiter-Überwachung als Grauzone
KI-gestützte Überwachung der Mitarbeitenden (Bildschirm-Aktivität, Maus-Bewegung, Tippmuster) ist in Deutschland rechtlich eingeschränkt. Auch wo es erlaubt ist, schadet es der Loyalität. Mitarbeitende, die sich beobachtet fühlen, kündigen häufiger und sind weniger produktiv. Der vermeintliche Effizienz-Gewinn kehrt sich oft ins Gegenteil.
Deepfakes und Vertrauens-Verlust
Deepfakes fremder Personen sind in Deutschland verboten. Eigene Deepfakes (du wirst zum Avatar) sind erlaubt, aber kritisch zu sehen. Wenn jeder weiß, dass jedes Video gefaked sein könnte, verlieren wir Vertrauen in das, was wir sehen. Manche Marketing-Vorteile lohnen diesen kollektiven Vertrauens-Verlust nicht.
Klassische regelbasierte Programme reichen oft
Viele Probleme lassen sich mit klassischen Programmen besser lösen als mit KI. Wenn die Regel klar formulierbar ist (Steuerberechnung, Lohnabrechnung, Lagerbestand-Schwellen), ist ein regelbasiertes Programm transparenter, günstiger und besser kontrollierbar. KI ist erst dann die richtige Wahl, wenn die Aufgabe Mustererkennung in unstrukturierten Daten verlangt.
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