Welche Transparenz-Pflichten gelten nach EU AI Act?
Art. 50: Transparenz für Anwender
Wenn dein System direkt mit Menschen interagiert (Chatbot, Voicebot, KI-Assistent), musst du es kennzeichnen. Ausnahme: Wenn aus dem Kontext „offensichtlich“ ist, dass es KI ist – wobei „offensichtlich“ eng auszulegen ist.
„Sie chatten mit einem KI-Assistenten“ beim Start des Gesprächs.
Bei Voicebots: Hinweis bei Beginn des Anrufs.
Auch bei Customer-Service-Bots Pflicht – egal ob auf der Website oder im Messenger.
Deepfakes und KI-generierte Inhalte
Bilder, Audio, Video, Text, der „erheblich“ KI-generiert oder manipuliert ist, muss gekennzeichnet sein. Ausnahmen: künstlerische, satirische, fiktionale Werke (mit klarem Hinweis).
Praktisch: KI-generierte Marketing-Bilder brauchen einen Hinweis. Eine vollständig generierte Pressemitteilung ebenfalls. Reine Textverbesserung oder Übersetzung dagegen nicht.
Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung
Systeme die Emotionen, Herkunft, Religion, sexuelle Orientierung etc. aus biometrischen Daten ableiten, müssen die Betroffenen informieren – bevor sie laufen. Im Recruiting wären solche Systeme zudem oft schon nach Art. 5 verboten.
Wie umsetzen
Standard-Disclaimer auf Bot-Landing-Pages.
Wasserzeichen oder Metadata-Tag bei KI-Bildern (z. B. C2PA).
Hinweis-Banner in Tools die KI-Outputs anzeigen.
Anpassung der AGB und Datenschutz-Erklärung.
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