Was bedeutet menschliche Aufsicht nach EU AI Act?
Art. 14: Die vier Funktionen
1. Output verstehen: Die Aufsichtspersonen müssen die Outputs des Systems richtig interpretieren können.
2. Grenzen kennen: Sie müssen wissen, wo das System unzuverlässig wird (Edge Cases, Unsicherheit).
3. Automation-Bias erkennen: Das Phänomen, dass Menschen KI-Outputs unkritisch akzeptieren, muss explizit thematisiert werden.
4. Übersteuern oder stoppen: Es muss einen klaren, schnellen Weg geben, um das System zu deaktivieren oder einzelne Outputs zu überschreiben.
Nicht „Human-on-the-Loop“ reicht
Der EU AI Act verlangt nicht bloß Beobachter, sondern echte Eingriffsmöglichkeit. Wer im 100. Fall „akzeptieren“ klickt, ohne den Output ernsthaft zu prüfen, erfüllt Art. 14 nicht.
Praktische Umsetzung
UI-Design: Klare Anzeige der Unsicherheit (Confidence Score).
Schulung der Aufsichtsperson auf System-Limits und Automation-Bias.
Stichprobenprüfung: regelmäßige Kontrolle einzelner Outputs.
Override-Button: leicht erreichbar, ohne tiefes Menü.
Logs: jeder Override wird dokumentiert für Audit.
Besondere Vorsicht: Biometrie
Bei biometrischer Identifikation muss die Aufsicht von zwei unabhängigen, qualifizierten Personen erfolgen, bevor eine Aktion auf Basis der Identifikation getroffen wird (Art. 14 Abs. 5).
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