Welche Bußgelder drohen bei Verstößen gegen den EU AI Act?
Drei Bußgeld-Stufen
35 Mio. € / 7 % Umsatz (höchster Wert): Verbotene Praktiken (Art. 5) – Social Scoring, Echtzeit-Biometrie, manipulative Systeme.
15 Mio. € / 3 % Umsatz: Verstöße gegen Hochrisiko-Pflichten (Art. 16, 26, 50) – Risk-Management, Konformitätsbewertung, Transparenz fehlen.
7,5 Mio. € / 1 % Umsatz: Falsche oder unvollständige Auskunft an Behörden.
KMU-Schonung
Für KMU und Start-ups wird der NIEDRIGERE Wert genommen – also 7 % vom Umsatz statt 35 Mio. €. Das schützt kleine Unternehmen vor existenzvernichtenden Strafen.
Wer entscheidet
Jeder EU-Mitgliedstaat benennt eine zuständige Behörde (in Deutschland voraussichtlich die Bundesnetzagentur als Marktüberwachungsbehörde). Die Bußgelder werden national verhängt, müssen aber EU-weit „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein.
Wichtig: Bußgelder kommen nicht zwingend bei jedem Verstoß. Behörden können auch Warnungen, Auflagen oder Marktrücknahmen anordnen. Erst bei wiederholten oder gravierenden Verstößen werden hohe Summen fällig.
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