Welche Bußgelder drohen bei Verstößen gegen den EU AI Act?
Drei Bußgeld-Stufen
35 Mio. € / 7 % Umsatz (höchster Wert): Verbotene Praktiken (Art. 5) – Social Scoring, Echtzeit-Biometrie, manipulative Systeme.
15 Mio. € / 3 % Umsatz: Verstöße gegen Hochrisiko-Pflichten (Art. 16, 26, 50) – Risk-Management, Konformitätsbewertung, Transparenz fehlen.
7,5 Mio. € / 1 % Umsatz: Falsche oder unvollständige Auskunft an Behörden.
KMU-Schonung
Für KMU und Start-ups wird der NIEDRIGERE Wert genommen – also 7 % vom Umsatz statt 35 Mio. €. Das schützt kleine Unternehmen vor existenzvernichtenden Strafen.
Wer entscheidet
Die Mitgliedstaaten benennen zuständige Behörden. In Deutschland ist grundsätzlich die Bundesnetzagentur zuständig, daneben bestehen sektorale Zuständigkeiten. Bußgelder werden je nach Zuständigkeit von nationalen Behörden oder der EU-Kommission verhängt, müssen aber EU-weit „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein.
Wichtig: Bußgelder kommen nicht zwingend bei jedem Verstoß. Behörden können auch Warnungen, Auflagen oder Marktrücknahmen anordnen. Erst bei wiederholten oder gravierenden Verstößen werden hohe Summen fällig.
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