Datenschutz & IT-Sicherheit

Pseudonymisierung

Pseudonymisierung nach Art. 4 Nr. 5 DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten so, dass sie ohne Zusatzinformationen nicht mehr einer bestimmten Person zugeordnet werden können. Die Zuordnungs-Information wird getrennt aufbewahrt und durch TOMs geschützt.

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Pseudonymisierung ersetzt identifizierende Merkmale durch Pseudonyme (User-ID 4711 statt „Maria Schmidt“). Der Schlüssel zur Re-Identifizierung wird separat, idealerweise verschlüsselt, gespeichert. So bleibt Verarbeitung möglich (Analyse, Testen, Anonymisierung-light), das Risiko bei Datenpanne sinkt.

Pseudonym vs. Anonym

Pseudonym: Re-Identifizierung möglich, wenn Schlüssel vorhanden. DSGVO gilt. Anonym: Re-Identifizierung praktisch ausgeschlossen, auch durch Kombination mit anderen Daten. DSGVO gilt NICHT (Erwägungsgrund 26). In der Praxis ist echte Anonymisierung schwer; das BayLDA warnt vor Re-Identifizierbarkeit „anonymer“ Daten über Quasi-Identifier.

Techniken

Hashing mit Salt (irreversibel, aber kollisionsempfindlich), Tokenization (Mapping in separater Tabelle), Verschlüsselung (reversibel mit Schlüssel), k-Anonymität (Generalisierung von Quasi-Identifiern), Differential Privacy (Rauschen in Aggregaten). Welche Technik passt, hängt vom Anwendungsfall ab. Analyse braucht andere Methoden als Test-Datenbanken.

Beispiele aus der Praxis

Beispiel Analyse: Kundenverhalten-Auswertung im BI-Tool. Kundennamen und E-Mails werden durch Hash-IDs ersetzt, Geburtsdatum auf Geburtsjahr generalisiert. Analysten sehen Muster, keine Personen. Schlüssel-Tabelle nur im Audit-Use-Case zugänglich.

Beispiel Test-Umgebung: Entwicklungs-Datenbanken erhalten pseudonymisierte Daten. Namen ersetzt durch zufällige Strings, Adressen synthetisiert, Geburtsdaten randomisiert. Realer Datentyp und Datenverteilung bleiben, Personen sind geschützt.

KI-Begriff erklärt · Pseudonymisierung

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