Wie richte ich eine AGG-Beschwerdestelle praxistauglich ein?
Rechtliche Grundlage
§ 13 AGG: jeder Beschäftigte hat das Recht, sich bei der Beschwerdestelle über Benachteiligung wegen AGG-Merkmalen zu beschweren. Es gibt keine Form-Vorschrift, aber die Stelle muss zuständig + bekannt sein.
Sieben-Punkte-Checkliste
Schriftliche Verfahrens-Ordnung (Beschwerde-Wege, Fristen, Vertraulichkeit, Konsequenzen).
Mindestens 2 Personen als Beschwerde-Stelle (Vier-Augen-Prinzip + Vertretung).
Externe Anlauf-Option (z. B. Ombudsperson, Vertrauensanwalt) - wichtig bei Beschwerden gegen Vorgesetzte.
Vertraulichkeit garantieren - Personen-Daten nur intern, Anonymisierung wo möglich.
Klare Fristen: Eingangsbestätigung 5 Tage, Prüfung max. 28 Tage, Entscheidung in Schriftform.
Konsequenzen-Katalog: Schulung, Versetzung, Abmahnung, im Extremfall Kündigung.
Jährliches anonymisiertes Reporting an Geschäftsführung + Betriebsrat.
Verfahrens-Ablauf
Eingang: Beschwerde formal (Mail, Brief, persönlich) - Eingangsbestätigung in 5 Tagen.
Prüfung: Anhörung Beschwerdeführender + Beschuldigter + ggf. Zeugen.
Bewertung: liegt AGG-relevante Diskriminierung vor?
Entscheidung: Massnahmen (siehe Konsequenzen-Katalog).
Kommunikation: schriftliche Entscheidung an beide Parteien.
Nachverfolgung: 3-Monats-Check, ob Massnahmen wirken.
Vertraulichkeit + Anti-Retaliation
Beschwerdeführende dürfen nicht benachteiligt werden (§ 16 AGG).
Datenzugriff: nur Beschwerdestelle + ggf. HR-Leitung.
Akten nach AGG-Vorgaben aufbewahren - meist 5 Jahre.
Externe Anlaufstelle, wenn Beschwerdestelle selbst betroffen ist.
Bekanntmachung
Aushang im Betrieb (gesetzliche Pflicht).
Intranet-Seite mit Kontakt + Verfahrens-Ordnung.
Onboarding-Briefing für neue Mitarbeitende.
Jährliche Erinnerungs-Kommunikation.
Anti-Patterns
Beschwerdestelle nur formal, nicht bekannt - niemand nutzt sie.
Beschwerden gegen Vorgesetzte landen bei deren Vorgesetzten - Macht-Asymmetrie.
Keine Frist - Beschwerden versanden.
Konsequenzen folgen nicht - Vertrauensverlust.
Statistik wird nicht geführt - Steuerung unmöglich.
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