Welche Bedingungen muss eine Einwilligung im Datenschutz erfüllen?
Freiwilligkeit
Die Person muss frei entscheiden können. Wenn ein Service nur funktioniert mit Einwilligung in unnötige Datenverarbeitung (z.B. Werbung), gilt das als Koppelung und ist unzulässig. Auch Druck am Arbeitsplatz („alle anderen machen mit“) macht Einwilligungen unwirksam. Freiwilligkeit ist Pflicht.
Informiertheit
Die Person muss vor der Einwilligung wissen: Wer verarbeitet? Welche Daten? Zu welchem Zweck? An wen werden sie weitergegeben? Wie lange werden sie gespeichert? Wie kann ich widerrufen? Diese Information muss klar verständlich sein, nicht in 30-seitigem Juristen-Deutsch versteckt.
Spezifität und Eindeutigkeit
Pauschale „Ich willige in alle Datenverarbeitung ein“ ist ungültig. Jede Verarbeitung muss separat einwilligbar sein (granulare Einwilligungen). Eindeutigkeit: aktive Handlung, kein Schweigen oder Opt-out. Pre-checked Boxen sind explizit verboten. Klicken auf Häkchen, dann Bestätigung – das ist eindeutig.
Widerruf jederzeit
Eine erteilte Einwilligung muss jederzeit so einfach widerrufen werden können wie sie erteilt wurde. Wenn die Einwilligung per Mausklick ging, muss der Widerruf auch per Mausklick gehen. Plus: vor Einwilligung muss der Nutzer über das Widerrufsrecht informiert worden sein. Versteckte Widerrufsformulare sind ungültig.
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